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Der Blick für das Besondere

WELSer Versicherung

Schön, dass sie unsere Website besuchen! Wir leben den Wahlspruch: "Versichert bei Freunden"

  • DIE IDEE
    "Dein Eigentum - deine Versicherung"
  • EIGENTUM DER MITGLIEDER
    Die Gesamtheit der Mitglieder repräsentieren das Versicherungsunternehmen
  • ENTSCHEIDUNGEN
    Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium
  • VOR IHRER HAUSTÜR
    Unser Mitgliederstamm findet sich im Raum Wels
  • HISTORISCH GEWACHSEN
    seit 1923
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Die Entwicklung der letzten 5 Jahre

  • Rücklagen: + 3,55%
  • Kapitalanlagen: + 7,57%
  • Prämien: + 7,30%

Mit Ihrer Polizze sind sie ohne jeglicher Beitragszahlung Vereinsmitglied und damit an den Kapitalanlagen beteiligt!

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VORTEILE
... für den Welser Verein

PREIS-LEISTUNGSVERHÄLTNIS
Nutzen Sie die Vorteile für unsere Mitglieder und Kunden

RABATTE, NACHLÄSSE, BONI UND PRÄMIEN
Exklusiv für unsere Mitglieder und Kunden

POLIZZENCHECK - ANGEBOT
Wir bieten eine kostenlose, fachgerechte Revision ihres Polizzenbestandes oder bringen ihnen ein für sie unverbindliches Offert

VERTRIEB, BETREUUNG - JE NACH WUNSCH
Direkt von Ihrem Versicherungsunternehmen - dem Welser Verein - oder über ihren Maklerbetreuer

MITGLIEDERWERBUNG
Für unsere Tippgeber von Interessenten des Welser Vereins wartet ein kleines Präsent. Kontaktieren sie uns; es lohnt sich.

ZU UNSEREN ZUFRIEDENEN MITGLIEDERN UND KUNDEN ZÄHLEN
Hauseigentümer, Landwirte, Gewerbe, Haushalte, usw.

UNSERE VERTRAGSBEDINGUNGEN IN KURZFORM

EIN AUSZUG AUS UNSEREM PRODUKTPORTFOLIO

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STURMSCHADEN
Das Wichtigste verständlich erklärt

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GLASBRUCH
Das Wichtigste verständlich erklärt

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BLITZ und FEUER
Das Wichtigste verständlich erklärt

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ELEKTROGERÄTE
Das Wichtigste verständlich erklärt

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LEITUNGSWASSER
Das Wichtigste verständlich erklärt

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HAFTPFLICHT
Das Wichtigste verständlich erklärt

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HAUSHALT
Das Wichtigste verständlich erklärt

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EINBRUCH
Das Wichtigste verständlich erklärt

VEREIN - IHR WELSER VEREIN

WICHTIG. WIR SIND EIN EIGENSTÄNDIGES VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN - kein Versicherungsmaklerbüro oder Versicherungsagentur! Daher unterliegen wir der Finanzmarktaufsicht (FMA)!

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01

Kunden als Mitglieder

Die Mitglieder entscheiden, wie Gewinne verteilt werden.

02

Vertrauen will verdient sein.

Oberösterreicher vertrauen den Welsern bereits seit über 90 Jahren.

03

Wahl des Vorstand und des Aufsichtsrat.

Jede Stimme zählt - selbst das Ändern der Satzung bedarf ihrer Zustimmung.

04

Im Schadensfall

Im Schadensfall garantiert das unbürokratische Prinzip rasche Hilfe.

05

Finanzstark

Die "D'Welser" zählen zu den finanzstärksten Versicherungsvereinen.

06

Das Prinzip

Regionales Wirtschaftswachstum fördern.

07

Sparsam

Keine unnötigen Repräsentationsausgaben ihrer Prämiengelder.

SATZUNG DES VERSICHERUNGSVEREINS

Wechselseitiger Versicherungsverein Wels

Satzung (bei Interesse anklicken) bzw. Statuten im Sinne des Gesetzes als eine niedergelegte Grundordnung eines Zusammenschlusses beschließen die Mitglieder selber.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Wechselseitigen Versicherungsvereines Wels am 30. April 2018; 1. Änderung am 20. Juli 2020.

Genehmigt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) (bei Interesse anklicken) mit Bescheid vom 2. Mai 2018, GZ: FMA-VU528.810/0001-VPR/2017.

Erste Änderung genehmigt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom 29. September 2020, GZ: FMA-VU528.810/0001-VPR/2020.

Satzungen müssen wie andere Rechtsnormen (etwa Gesetze) inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Danach müssen auch für den juristischen Laien Inhalt und Tragweiter einer Satzung weitgehend subsumierbar sein. Schließlich muss eine Satzung verhältnismäßig sein, was durch spezifische Befreiungsregelungen erreicht wurde. In der Satzung wurde insbesondere die Errichtung der Organe des Versicherungsvereines, die Beschreibung des Aufgabengebiets und die Festlegung seiner Finanzhoheit festgeschrieben. Die Organe haben vertretende, kontrollierende oder stimmrechtsausübend Funktion. Das dem Versicherungsverein Wels kraft Gesetzt zugewiesene Aufgabengebiet wird durch die Satzung konkretisiert und umsetzbar gemacht. Insbesondere wird geregelt, welche Aufgaben für welchen Personenkreis zur Verfügung stehen und ob und inwieweit Gebühren oder Beiträge in bestimmter Höhe zu entrichten sind.

Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins. Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt.

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Schadensfall
WAS IST ZU TUN

Im Schadensfall helfen wir natürlich umgehend. Für eine Schadensmeldung nutzen sie bitte unser "Schadensformular". Herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und wieder an uns übermitteln. Wir helfen schnellstmöglich.

Schadensformular

AKTUELLES

Änderungen im Vorstand - Profil - Konzessionserteilung FMA - Brand Krenglbach

ÄNDERUNGEN IM VORSTAND

Bei uns arbeiten kluge Köpfe als Freunde zusammen. So kommen ab und an bei Mitgliederversammlungen auch Änderungen vor.

Bei der letzten Mitgliederversammlung am 22.05.2023 wurden ein paar Änderungen im Vorstand beschlossen. Details dazu in unserem Bericht an die FMA (anklicken für den Bericht an die FMA)

 

UNSER PROFIL ALS VERSICHERUNGSVEREIN

In Österreich dürfen Versicherungen nur in Form einer Aktiengesellschaft oder in Form eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit - wie unser Wechselseitiger Versicherungsverein Wels - betrieben werden. Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit stellen dabei die älteste Form der Vertragsversicherung dar.

Unser Verein wurde relativ spät - aber doch schon sehr lange her - im Jahr 1923 gegründet. Diese Versicherungsvereine unterliegen wie die Aktiengesellschaften den strengen Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes und damit der Prüfung und Kontrolle der Finanzaufsichtsbehörde. Auch das Versicherungsvertragsgesetz und andere versicherungsrechtlichen Vorschriften sind für unseren Verein verbindlich. Der eigene Geschäftsbereich ist jedoch grundsätzlich auf die Sachversicherungssparten in unserem Bundesland konzentriert. Darüber hinaus bestehen viele Kooperationen mit an deren Versicherungsunternehmen, um ihnen eine Gesamtpalette aller Versicherungssparten anbieten zu können.

Aufgrund unserer Rechtsform sind wir nicht wettbewerbs- sondern genossenschaftlich orientiert. Das heißt, nicht der Verkauf von Versicherungsschutz gegen Entgelt, mit dem Ziel einer Dividende für fremde Geldgeber (Aktionäre, wie zum Beispiels Oberösterreichische Versicherung AG) zu erwirtschaften steht im Vordergrund des Wirtschaftens. Vielmehr liegt unser Wesen zum Großteil nach wie vor im ursprünglichen Sinn des Versicherungsgedankens begründet, nämlich im Zusammenschluss zu einer Gefahrengemeinschaft zur wirtschaftlichen Absicherung und zum kostengünstigen Schutz gegen gleichartige Risiken (Gegenseitigkeitsprinzip).

Sie als Versicherungsnehmer sind deshalb nicht Kunde im herkömmlichen Sinn, sondern als Mitglied gleichzeitig auch Teilhaber am Versicherungsunternehmen. Sie sind stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung, welche über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik, wie insbesondere der Gewinnverteilung, Satzungsänderung usw. entscheidet.

Unsere Eigenständigkeit haben wir uns im Lauf der Geschichte, insbesondere durch die hohe Eigenmittelausstattung (Reserven) bewahrt. Wir sind deshalb ein 100%ig bodenständiger regionaler Versicherer geblieben und leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, indem wir unsere Eigenmittel fast ausschließlich bei den Kreditinstituten unseres Einzugsgebiets veranlagen. Sie gewährleisten, dass ihr Geld (ihre Prämien) der Region erhalten bleibt und dieser zu Gute kommt.

Die strukturbedingten Vorteile unseres Versicherungsunternehmens liegen vor allem in unserer kostengünstigen Organisation und Betriebsführung. wir benötigen keine Generaldirektoren mit Repräsentationsstab und den entsprechenden Palästen; wir gestalten uns das alles selber mehr als günstig. Die Organe sind Nachbarn und Mitbewohner unserer Region und daher bestens bekannt, da sie von ihnen gewählt wurden. Dadurch ist im Schadensfalle eine rasche, unbürokratische und unkomplizierte Hilfeleistung gewährleistet.

KONZESSIONSERTEILUNG - FMA

Ein weiterer Meilenstein wurde mit der Konzessionserteilung gesetzt:

Die FMA - Österreichische Finanzmarktaufsicht - erteilte unserem Versicherungsverein gemäß §§ 6 ff VAG 2017 (VersicherungsAufsichtsGesetz 2016) in Verbindung mit § 69 VAG 2016 die Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3. Landkraftfahrzeug- Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) nach Anhang A zum VAG 2016. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 umfasst gemäß § 68 VAG 2016 die Risiken

Feuer - Sturm - Hagel - und andere Elementarschäden

Rechtswirksamer Bescheid der FMA als Aufsichtsbehörde vom 05.05.2017.

Die Konzessionserteilung erfolgte über unseren Antrag. Damit sind diese Risiken seitens unseres Versicherungsvertrags rechtmäßig abschließbar.

GROSSBAND AM 10.10.2019 BEI MITGLIED MAIRINGER

Einvernehmlich eine pauschale Schadensumme vereinbart; 100% Schadenvergütung

Ein nahezu 100%-iger Totalschaden des Bauernhauses bei unserem Mitglied Mairinger aus Krenglbach wird wieder zum Neuwert errichtet.

Sachverständigen-Gutachten auf beiden Seiten rechtfertigten die pauschale Schadensumme. Mit dem Schadenersatzbetrag ist gewährleistet, dass unser Mitglied seinen Bauernhof zur Gänze samt Einrichtung wieder herstellen kann.

Wie schon am Tage des Großbrandes von unseren Vereinsfunktionären zugesichert, werden die Zahlungen ordnungsgemäß erfolgen.

Darauf kann sich ein Versicherungsnehmer und Mitglied unseres Vereines verlassen!

Der Schaden wurde sauber, ordentlich und gesetzeskonform abgewickelt. Grundsatz galt dabei ehrlich, redlich und professionell. Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns bei den Rückversicherern für die unkomplizierte Bereitstellung der erforderlichen Leistungen.

Im Schadensfall unterscheiden wir uns deutlich von den großen Versicherungsanstalten!

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KONTAKT ZU UNS

Industriestraße 2, 4614 Marchtrenk

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